Ein Mensch wird Christ – Die Taufe

Wer getauft wird – als Baby oder als Erwachsener – wird mit seinem Namen angesprochen. Ein Mensch ist keine Nummer, sondern ein einzigartiges Geschöpf. Wasser wird dem Täufling über den Kopf gegossen und es wird gesprochen: "Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen."
Wer getauft wird, tritt in Gemeinschaft mit Jesus und mit allen, die zu Jesus gehören. Er wird ein Christ und gehört zur Kirche.
Das Taufwasser ist eine zeichenhafte Reinigung: Es reinigt nicht von Staub oder Schmutz, es reinigt von allem, was uns trennt von Gott.
Andere Zeichen verdeutlichen das Geschehen: Die Taufkerze erinnert an Christus, das Licht der Welt. Die Salbung mit Chrisam sagt: Auch dieser Mensch hat Gemeinschaft mit Jesus Christus, dem Gesalbten, dem Priester, König und Propheten. Das weiße Kleid drückt die Freude aus zu Jesus zu gehören.
Immer wenn wir mit Weihwasser ein Kreuzzeichen machen, werden wir an unsere Taufe erinnert.

Benötigte Dokumente

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Taufschein der Eltern
  • kirchlichen Trauungsschein der Eltern
  • standesamtliche Heiratsurkunde der Eltern
  • Taufschein des Paten

Voraussetzungen für die Taufe bei Baby uns Kleinkindern

  • Grundsätzlich kann eine Kindertaufe auch ohne Taufpaten/Taufpatin stattfinden, dann muss aber mindestens ein Elternteil der röm.-kath. Kirche anghören.
  • Sind beide Elternteile aus der Kirche ausgetreten bzw. nicht röm.-kath. Glaubens, ist für die Taufe des Kindes ein katholischer Taufpate notwendig.
  • Ist kein Elternteil katholisch getauft, ist eine Taufe des Kindes nur mit einem Ansuchen an das Bischöfliche Ordinariat und einem kath. Taufpaten möglich.
  • Das Patenamt kann nur eine Person übernehmen, die getauft und gefirmt ist, der Kirche angehört und mindestens 16 Jahre alt ist.

Voraussetzungen für die Taufe im Schulalter

  • Siehe dazu oben unter "Voraussetzungen für die Taufe bei Babys und Kleinkindern bzw. folgenden Link.
  • Das Patenamt kann nur eine Person übernehmen, die getauft und gefirmt ist, der Kirche angehört und mindestens 16 Jahre alt ist.
Ab dem 7. Lebensjahr darf ein Kind mit Zustimmung der Eltern um die Taufe ansuchen.
Ab dem 14. Lebensjahr darf ein Jugendlicher auch ohne Zustimmung der Eltern um die Taufe ansuchen.
Beim Bischöflichen Ordinariat muss vom Pfarramt um die Tauferlaubnis angesucht werden, weil das Kind bzw. der Jugendliche bei der Tauffeier auch die Erstkommunion und die Firmung empfangen wird.

Vorbereitung zur Taufe

Das Kind wird üblicherweise in der Pfarrkanzlei der Wohnpfarre zur Taufe angemeldet. Dabei wird auch der Tauftermin festgelegt und ein Termin für das Taufgespräch vereinbart.
Im Taufgespräch werden der Sinn der Taufe und die Aufgaben der Eltern und des Paten besprochen. Hier kann auch der Ablauf der Tauffeier gemeinsam mit dem Taufspender geplant werden.
Bei Taufen außerhalb der Wohnpfarre wird eine schriftliche Tauferlaubnis von der Wohnpfarre benötigt, auch ist die Durchführung des Taufgespräches abzuklären.